Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtliche Grundlagen

Die Thüringer Polizei wird diese Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. In § 2 der Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung -ThürBITVO-) vom 28. April 2020 wird auf § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) verwiesen. §3 der BITV 2.0 verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. (Insbesondere Kapitel 9 und die Tabelle A.1 aus dem Anhang A der technischen Norm EN 301 549 Version 3.2.1). Bezüglich Webseiten wird auf die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines verwiesen. Am 05. Juni 2018 wurden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 empfohlen (siehe WCAG 2.1). Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (Konformitätsstufen A und AA).

Nach § 1 ThürBarrWebG (Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 30. Juli 2019) unterliegen folgende Inhalte nicht den Vorgaben zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 18. September 2023 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.startpolizei.thueringen.de (Polizei Thüringen) und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.1 aktuell weitgehend vereinbar. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Die “gute Zugänglichkeit“ von www.startpolizei.thueringen.de soll anschließend in einem unabhängigen WCAG-Test durch Externe überprüft werden. Das Prüfergebnis wird nach Abschluss des Verfahrens hier veröffentlicht und dient als Grundlage für weitere Verbesserungen.

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website www.startpolizei.thueringen.de (Polizei Thüringen) wird das auf der Webseite des BITV-Tests empfohlene Content Management System TYPO3 genutzt. (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html)

Redaktionell wurden bereits verschiedene Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchgeführt:

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an das für die Online-Kommunikation zuständige Referat der Thüringer Staatskanzlei wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir Bemühungen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

Freistaat Thüringen
Thüringer Staatskanzlei
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt

Telefon: +49 361 / 37 900
E-Mail: online-redaktion@attsk.thueringen.de

Zum Kontaktformular der Barrierefreiheitsmeldung

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.thueringen.de  benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt

Telefon: 0361 573118007
Email: internet@attlmb.thueringen.de