Im Mittelpunkt deiner Arbeit steht die Verbrechensbekämpfung. Dabei sind die besonderen Formen der Straftaten, wie zum Beispiel Raub, Rauschgiftdelikte oder Körperverletzungsdelikte, den jeweiligen Fachkommissariaten zugeordnet. Darüber hinaus gibt es Kriminaltechniker und die Kollegen des Kriminaldauerdienstes, die rund um die Uhr für die Erstaufnahme am Tatort verantwortlich sind – z. B. für eine akribische Spurensicherung.
Im Mittelpunkt der kriminalpolizeilichen Arbeit steht die Kriminalitätsbekämpfung durch das Führen von Ermittlungsverfahren. Dabei sind die besonderen Formen der Straftaten, wie beispielsweise Raub- oder Körperverletzungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Betrugsdelikte den jeweiligen Fachkommissariaten zugeordnet. Auch bei Todesfällen, bei denen eine Straftat als Todesursache nicht ausgeschlossen werden kann, sind Kriminalpolizisten die ersten Ansprechpartner.
Als Kriminalpolizist oder Kriminalpolizistin führst du zusammen mit Rechtsmedizinern die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung von Fällen durch und vernimmst im Rahmen der Ermittlungsverfahren Beschuldigte und Zeugen. Mit kommunikativem Geschick, dem notwendigen Fachwissen und kriminalistischem Spürsinn wertest du Spuren aus und überprüfst immer wieder die Tatsachen, um neue Hinweise für die Ermittlungen zu gewinnen. Für die Spurensuche, -sicherung und -auswertung arbeitest du außerdem mit speziell geschulten Kriminaltechnikern und den Kollegen des Kriminaldauerdienstes zusammen.
Elementare Voraussetzungen für die Arbeit sind analytisches Denken und ein geschultes Auge. Hinzu kommt teils hochspezifisches Wissen – beispielsweise im Umgang mit aufgefundenen Leichen, im Bereich der Finanzermittlungen (Wirtschaft, Finanzen) oder der Regionalen Beweissicherungseinheiten (IT, digitale Spurensicherungen).
▪ Akribische Spurensuche und -sicherung am Tatort
▪ Sichtung und Auswertung von Spuren und Beweismitteln
▪ Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten
▪ Durchführung des Erkennungsdienstes (z.B. Täterfotografie, Entnahme von DNA-Proben)
▪ Einsatz von Anwendungs- und Überwachungstechnik sowie Täterfallen
▪ Prüfung und Vorbereitung von Öffentlichkeitsfahndungen
▪ Durchführung von spezifischen Finanzermittlungen (z.B. Kontoüberwachung)
▪ Sicherung und Aufbereitung digitaler Spuren (z.B. Handyauswertung, Durchsuchung von Festplatten nach strafbaren Inhalten)