In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes kann eingestellt werden, wer:
- die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen einschließlich der laufbahnrechtlichen Bildungsvoraussetzungen erfüllt
- noch nicht das 35. Lebensjahr vollendet hat
- mindestens 160 cm groß ist
- nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint
- nach polizeiärztlichem Gutachten gesundheitlich geeignet ist und
- das Eignungsauswahlverfahren erfolgreich bestanden hat